Publikationen 2011
Jörg Faustmann / Dr. Martin Ramsperger: Räumen ohne Grenzen – ist jetzt alles erlaubt?
in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2011, S. 1241
Rechtsanwalt Jörg Faustmann und Dr. Martin Ramsperger setzen sich mit der stets aktuellen Frage auseinander, wie Sonderverkäufe und hierbei insbesondere Räumungsverkäufe beworben werden dürfen. Mit der letzten UWG-Novelle hat sich hier ein erheblicher Gestaltungsspielraum für den Handel ergeben, den dieser nur zu gerne nutzt. Unsere Kollegen zeigen jedoch auf, dass auch hierbei weiter Rahmenbedingungen gelten, die der Werbung gewisse Grenzen setzen.
Jörg Faustmann: Anmerkung zur Entscheidung des LG Stuttgart vom 12.5.2011, 19 O 18/11: Unterlassungs- und Feststellungsklage wegen behauptet unwahrer Zeugenaussage zu Abmahnverhalten einer Anwaltskanzlei
in: MultiMedia und Recht (MMR) 2011, S. 668
Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit einer Rechtsmissbrauchsentscheidung des OLG Hamm Anfang 2010 zum Az. I-4 U 217/09 für die wir von Faustmann ∙ Neumann Rechtsanwälte seinerzeit nachwiesen, dass eine Händlerin im Ranzen- und Koffersektor rechtsmissbräuchlich abgemahnt hat. Im Nachgang dieser Verhandlung brach das Mandatsverhältnis mit ihren (dann) ehemaligen Anwälten. Es stellte sich heraus, dass weniger die Abmahnerin, sondern vielmehr einer ihrer Mitarbeiter und vor allem der namensgebende Partner ihrer ehemaligen Kanzlei in Eigenregie gehandelt hatten. Nachdem der Mitarbeiter dies nun in Prozessen (u.a. in Schadensersatzprozessen gegen die Kanzlei) offenbarte, versuchte die mit ihm ehemals kollusiv zusammenarbeitende Kanzlei ihm seine Aussagen durch eine Unterlassungs- bzw. Feststellungsklage am Heimatgericht der Kanzlei gerichtlich untersagen zu lassen, um weitere Zeugenaussagen zu verhindern. Diesem Versuch stellte sich das LG Stuttgart ganz im Sinne der herrschenden Meinung entschieden entgegen.
Jörg Faustmann: Anmerkung zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 4.2.2011, 4 HK O 9301/10: Rechtswidrige Amazon-AGB betreffend gebührenfreier Lizenzeinräumung
in: MultiMedia und Recht (MMR) 2011, S. 588
Rechtsanwalt Faustmann kommentiert die unter unser Beteiligung ergangene Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth zur Frage der (Un-)Rechtmäßigkeit der Amazon-AGB, mit der sich Amazon ein unbeschränktes Nutzungsrecht am Namen und der Unternehmenskennzeichnung seiner Händler einräumen lässt. Nach der (seines Erachtens zutreffenden) Würdigung des Gerichts ist es unzulässig auf Amazon solche Bilder im Wege des sogenannten „Anhängens“ an Artikel zu nutzen, die mit dem Unternehmenskennzeichen oder dem Namen des Urhebers versehen sind, wenn dieser hierzu seine Genehmigung nicht ausdrücklich erteilt hat. Die von Amazon vorgenommene AGB-Regelung, über die die entsprechenden Rechte ohne ausdrückliche Genehmigung weitergereicht werden sollen, ist hiernach rechtswidrig.





