Kompetenzen
- Wettbewerbsrecht.
- Abmahnung und einstweilige Verfügung.
- Was wird überwiegend abgemahnt?.
- Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, Ordnungsgeld, Schutzschrift.
- Markenrecht.
- Geschmacksmusterschutz.
- Urheberrecht.
- Medienrecht.
- Internetrecht.
- Datenschutz.
- Abmahnung.
- Rechtssichere Verkaufsgestaltung.
- Vertragsrecht.
- Vorträge und Schulungen.
- Forderungsmanagement.
- Rechtsmissbrauch mit Abmahnungen.
Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, Ordnungsgeld, Schutzschrift
Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, in der Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden? Oder schlimmer noch: Sie haben bereits gegen den Inhalt einer einstweiligen Verfügung oder strafbewehrten Unterlassungserklärung verstoßen? In diesem Fall gilt es schnell und dennoch mit Bedacht zu handeln. Unsere Anwälte beraten Sie umgehend über angemessene Reaktionsmöglichkeiten und helfen Ihnen, den Schaden möglichst gering zu halten. Wir schöpfen die materiellen und prozessualen Möglichkeiten aus, um Ihre Rechte zu schützen. Rufen Sie uns unverbindlich unter unseren Kanzleinummern 0211/36114789 und 0211/17938237 an. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen unter 0211/36777857 auch faxen oder per E-Mail kontakt(at)fn-rae.de zusenden.
Unterwerfen Sie sich im Falle einer Abmahnung nicht, droht die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, welches mit erheblichen Zusatzkosten und teilweise drastischeren Konsequenzen im Verhältnis zu einer Unterlassungserklärung verbunden ist. Während bei einer Unterlassungserklärung eine zuvor bereits bezifferte Vertragsstrafe droht, kann mit einer einstweiligen Verfügung der wettbewerbswidrige Verkauf durch Ordnungsgelder von bis zu 250.000 € gestoppt werden.
Ist es Ihr Interesse, sich noch vor Erlass einer einstweiligen Verfügung hiergegen zu wehren, können wir für Sie bei Gericht eine Schutzschrift hinterlegen. Ein solches Vorgehen kann insbesondere dann geboten sein, wenn Sie einen größeren Abverkauf in der Werbung bereits angekündigt haben.
Wann welches Handeln sinnvoll ist, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam in der Beratung, insbesondere unter Aufklärung über die verschiedenen Kostenrisiken.


