Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht dient der Chancengleichheit konkurrierender Unternehmer im Verhältnis zueinander. Die unlautere Erzielung von Wettbewerbsvorteilen gegenüber Mitbewerbern soll dadurch verhindert werden. Darüber hinaus sichert es die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit marktregelnder Funktion, die sich spürbar auf die Entscheidungen der Käufer auswirken. Es besteht daher ein allgemeines Interesse an der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Wettbewerbsverstöße können sehr schnell sehr teuer werden. Deshalb ist es für jeden Unternehmer notwendig, seine Verkaufstätigkeit rechtssicher zu gestalten. Wir verstehen uns als Ansprechpartner und Berater in allen Facetten des Wettbewerbsrechts. Insbesondere gilt: Eine Abmahnung vermeiden ist stets besser, als deren Folgen mühsam zu meistern.

 
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