Kompetenzen
- Wettbewerbsrecht.
- Markenrecht.
- Geschmacksmusterschutz.
- Urheberrecht.
- Filesharing, Tauschbörsen.
- Bilder- und Textklau.
- Produktpiraterie.
- Medienrecht.
- Internetrecht.
- Datenschutz.
- Abmahnung.
- Rechtssichere Verkaufsgestaltung.
- Vertragsrecht.
- Vorträge und Schulungen.
- Forderungsmanagement.
- Rechtsmissbrauch mit Abmahnungen.
Filesharing, Tauschbörsen
Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Verstößen fallen insbesondere immer wieder die Begriffe Tauschbörse, peer-to-peer Netzwerke oder Filesharing. Im Zusammenhang hiermit erfolgen die meisten Rechtsverletzungen, die regelmäßig auch zu Abmahnungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Abgemahnten und den Rechteinhabern führen.
Wem ein Urheberrechtsverstoß zur Last gelegt wird, der sollte sich auch dann anwaltlich beraten lassen, wenn er die Rechtsverletzung selbst gar nicht begangen hat. Gerade im Urheberrecht passiert es immer wieder, dass die Verletzungshandlung durch Dritte vorgenommen wird, die fremde Internetzugänge (W-LAN), Netzwerkzugänge etc. nutzen. In diesem Fall haftet jedenfalls auch derjenige als Störer, der seinen Internetzugang nicht ausreichend vor dem Zugriff durch Dritte geschützt hat, vgl. BGH, Urteil v. 12.05.2010, I ZR 121/08 - "Sommer unseres Lebens". Auch bei einem solchen Vorwurf können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, denn unsere Anwälte wissen genau, wie dann zu reagieren ist.


