Markenanmeldung

Die Eintragung einer eigenen Marke verspricht Schutz gegen die unberechtigte Nutzung durch Dritte. Die bekanntesten Marken sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. Wir begleiten die Entwicklung von Markenstrategien und ihre nationale und europäische Durchsetzung von Anfang an. Sie können eine Markenanmeldung nämlich nicht nur für Deutschland vornehmen, sondern auch EU-weit als Gemeinschaftsmarke oder weltweit für einzelne Länder in Form einer IR-Marke.
Wenn Sie uns beauftragen, klären unsere Anwälte die Eintragungsfähigkeit, insbesondere ob sogenannte absolute oder relative Schutzhindernisse vorliegen und führen zu dem eine Markenrecherche, mit der eine ggf. bestehende Kollision mit bestehenden Marken geprüft wird.
Falls Sie vor Beauftragung eines spezialisierten Anwalts selbst einen ersten Einblick in die komplizierte Materie gewinnen wollen, empfehlen wir auch die umfangreichen Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes mit Sitz in München (www.dpma.de).

 
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