20.02.2012

LG Köln: eBay-Bewertung mit dem Wortlaut „Abzocker!“ ist unzulässig

Das Landgericht Köln hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch Beschluss entschieden, dass das Bewerten eines Verkäufers als „Abzocker“ auf der Internetplattform eBay unzulässig ist. Der Streitwert wurde mit 10.000,00 EUR festgesetzt. (LG Köln, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 28 O 44/12)


Die Besonderheit im zugrunde liegenden Fall war, dass die eBay-Transaktion letztlich nicht durchgeführt wurde, da der bewertende Käufer vom Kaufvertrag zurückgetreten war, noch bevor er bezahlt hat bzw. die Ware übersendet wurde.

Die Entscheidung macht deutlich, dass sich die Gerichte immer mehr der großen Bedeutung von unberechtigten Bewertungen bei eBay bewusst werden und dementsprechend hohe Streitwerte festsetzen, welche dem tatsächlichen Interesse der Verkäufer auch entsprechen.

Falls Sie ebenfalls von einer unberechtigten Negativbewertung betroffen sind, wenden Sie sich an uns. Unsere Kanzlei kann eine große Erfahrung mit dem Umgang derartiger Sachverhalte vorweisen.


 
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