webdiscount4you.ltd (RA Stefan Göttlich)
Uns haben diverse Abmahnungen der webdiscount4you.ltd erreicht. Die Limited mahnte vertreten durch RA Stefan Göttlich überwiegend Fehler in der Widerrufsbelehrung ab.
Die Abmahnungen stellten sich alsbald als rechtsmissbräuchlich heraus, wie wir vor dem LG Würzburg Urt. v. 28.10.2008, Az. 14 O 1631/08 erstritten. Nachdem die Limited schnell wieder aus dem Rechtsverkehr verschwand und bei ihr somit nicht mehr vollstreckt werden konnte, haben zwischenzeitlich diverse Abgemahnten den für die Limited handelnden Rechtsanwalt erfolgreich auf Schadensersatz verklagt, anstelle aller vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 13.11.2009, Az. 238 C 171/09. Das zuständige Amtsgericht geht davon aus, dass dieser die Verantwortung für die rechtsmissbräuchliche Abmahnserie trägt.
Einmal mehr konnten wir nach großem Rechercheaufwand den Nachweis erbringen, dass Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 IV UWG nicht nur ein Regressrisiko für den abmahnenden Wettbewerber bedeutet, sondern auch Anwälte gut beraten sind, sich nicht auf zweifelhafte Geschäftspraktiken einzulassen.
Falls Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, wehren Sie sich! Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind unzulässig, selbst wenn materiell berechtigte Verstöße abgemahnt werden.


