Sony Music Entertainment Germany GmbH
Sie haben von der Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, eine Abmahnung erhalten und suchen kompetenten juristischen Rat? Wir sind für Sie da!
In der uns vorliegenden Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wird das unerlaubte Anbieten des Hörbuches „Die drei ???“ Folge 144 zum Download in einer Tauschbörsen gerügt, welches Mitte März 2012 erfolgt sein soll. Die Abmahnung stammt aus April 2012.
Die Anwaltskanzlei der Sony Music Entertainment Germany GmbH fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Ausgleich der Anwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR. Ferner wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00 EUR geltend gemacht.
Abmahnung aus April 2012
Weitere Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH
In einer weiteren uns vorliegenden Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wird das unerlaubte Anbieten der Hörbücher „Die drei ???“ Folgen 137 und 143 zum Download in Tauschbörsen gerügt. Die Urheberrechtsverletzung soll Ende Dezember 2010 erfolgt sein, die Abmahnung stammt aus März 2011.
Die Anwaltskanzlei der Sony Music Entertainment Germany GmbH fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung den Ausgleich der Anwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR. Ferner wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 900,00 geltend gemacht.
Weitere Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH
In einer weiteren uns vorliegenden Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH wurde aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in sogenannten Peer-2-Peer-Netzen (Tauschbörse, Filesharing) abgemahnt. Gerügt wurde das unerlaubte Anbieten der Hörbücher „Die drei ???“ Folgen 129 und 130 zum Download in Tauschbörsen.
Die Kanzlei Waldorf fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Hinsichtlich der Kosten wird „bei sofortiger Klärung“ zur Zahlung der Anwaltskosten auf Basis einer 1.0 Gebühr aus einem Streitwert von 10.000,00 € aufgefordert, mithin also ein Betrag in Höhe von 506,00 €. Ferner wird ein pauschaler Schadensersatz für die erfolgte Urheberrechtsverletzung in Höhe von 700,00 € gefordert.
Abmahnung erhalten - was nun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine umgehende rechtliche Beratung zu empfehlen, denn eine fehlerhafte Reaktion produziert schnell Mehrkosten. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, geben wir Ihnen auf Ihren Wunsch gern eine erste kurze Einschätzung, bevor wir das Beratungsmandat übernehmen.
Um schnell und effektiv vorgehen zu können, reicht es aus, wenn Sie uns die Abmahnung als solche per E-Mail oder per Fax übersenden. Schnellstmöglich melden wir uns dann bei Ihnen zurück und besprechen mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf die damit jeweils verbundenen Kosten.
Senden Sie die Abmahnung an:
E-Mail: kontakt(at)fn-rae.de
oder
Fax: +49 (0)211 - 68 78 22 - 22
Telefonisch erreichen Sie uns Mo - Fr 9.30 - 13.30 Uhr
und 14.30 - 18.45 Uhr unter der folgenden Nummer:
Tel: +49 (0)211 - 68 78 22 - 0
Wir stehen Ihnen selbstverständlich nicht nur telefonisch sondern auch im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung. Da wir jedoch bundesweit Mandate übernehmen, erfolgt der Austausch überwiegend nicht in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf, sondern unkompliziert per Telefon, Fax und E-Mail.
Weitere Informationen
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