silberwerk. GmbH, Fa. Jürgen Müller silberwerk. e.K.
Sie haben von der silberwerk. GmbH bzw. der Fa. Jürgen Müller silberwerk. e. K. eine Abmahnung erhalten und suchen kompetenten juristischen Rat? Wir sind für Sie da!
In der uns vorliegenden Abmahnung wurde die Verletzung eines nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGV) der silberwerk. GmbH auf der Internetplattform eBay gerügt.
Die Anwaltskanzlei der silberwerk. GmbH bzw. der Fa. Jürgen Müller silberwerk. e. K. setzt in der Abmahnung einen Streitwert von 37.500 € an und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Auskunft über den Umfang der Verletzung, sowie zur Zahlung der Anwaltsgebühren auf.
Abmahnung erhalten - was nun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine umgehende rechtliche Beratung zu empfehlen, denn eine fehlerhafte Reaktion produziert schnell Mehrkosten. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, geben wir Ihnen auf Ihren Wunsch gern eine erste kurze Einschätzung, bevor wir das Beratungsmandat übernehmen.
Um schnell und effektiv vorgehen zu können, reicht es aus, wenn Sie uns die Abmahnung als solche per E-Mail oder per Fax übersenden. Schnellstmöglich melden wir uns dann bei Ihnen zurück und besprechen mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf die damit jeweils verbundenen Kosten.
Senden Sie die Abmahnung an:
E-Mail: kontakt(at)fn-rae.de
oder
Fax: +49 (0)211 - 68 78 22 - 22
Telefonisch erreichen Sie uns Mo - Fr 9.30 - 13.30 Uhr
und 14.30 - 18.45 Uhr unter der folgenden Nummer:
Tel: +49 (0)211 - 68 78 22 - 0
Wir stehen Ihnen selbstverständlich nicht nur telefonisch sondern auch im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung. Da wir jedoch bundesweit Mandate übernehmen, erfolgt der Austausch überwiegend nicht in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf, sondern unkompliziert per Telefon, Fax und E-Mail.
Weitere Informationen
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