Electronicland24 Johann Friedrich Dirks e.K.

Sie haben von der Firma Electronicland24, Johann Friedrich Dirks e.K. vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höhn & Lorenz eine Abmahnung erhalten und suchen kompetenten juristischen Rat? Wir sind für Sie da!

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind Wettbewerbsverstöße in einem Onlineshop im Marktsegment Elektrogeräte.

Abgemahnt wurde wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen (EnVKV). Konkret gerügt wurde die fehlende Angabe des durchschnittlichen jährlichen Energie- und Wasserverbrauchs bei angebotenen Waschmaschinen.

Die Anwaltskanzlei der Firma Electronicland24, Johann Friedrich Dirks e.K. setzt in der Abmahnung einen Streitwert von 10.000 € an und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Ausgleich der Anwaltsgebühren in Höhe von 651,80 € inkl. Auslagenpauschale

Weitere Abmahnungen der Firma Electronicland24, Johann Friedrich Dirks e.K.

Gegenstand der weiteren uns vorliegenden Abmahnung der Firma electronicland24, Johann Friedrich Dirks e.K., vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höhn & Lorenz, sind wiederum Wettbewerbsverstöße in einem Onlineshop im Marktsegment Elektro- und Haushaltsgeräte. Abgemahnt wird eine irreführende Angabe der Energieeffizienzklasse bei einem Gefrierschrank.

Die Rechtsanwaltskanzlei Höhn & Lorenz fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von Euro 651,80 inkl. Auslagenpauschale, errechnet aus einem angesetzten Streitwert von Euro 10.000,00


Abmahnung aus 2011

 

Auch in einer weiteren Abmahnung der Firma electronicland24, Johann Friedrich Dirks e.K., vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höhn & Lorenz, geht es erneut um Wettberwerbsverstöße in einem Onlineshop. In diesem Fall sind Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Gegenstand der Abmahnung. 

Die Rechtsanwaltskanzlei Höhn & Lorenz fordert auch hier neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Erstattung der Anwaltsgebühren in Höhe von Euro 651,80 inkl. Auslagenpauschale, errechnet aus einem angesetzten Streitwert von Euro 10.000,00.

Abmahnung aus 2011

 

Abmahnung erhalten - was nun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine umgehende rechtliche Beratung zu empfehlen, denn eine fehlerhafte Reaktion produziert schnell Mehrkosten. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, geben wir Ihnen auf Ihren Wunsch gern eine erste kurze Einschätzung, bevor wir das Beratungsmandat übernehmen.

Um schnell und effektiv vorgehen zu können, reicht es aus, wenn Sie uns die Abmahnung als solche per E-Mail oder per Fax übersenden. Schnellstmöglich melden wir uns dann bei Ihnen zurück und besprechen mit Ihnen dann die Erfolgsaussichten der verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere mit Blick auf die damit jeweils verbundenen Kosten.

Senden Sie die Abmahnung an:

E-Mail: kontakt(at)fn-rae.de

oder

Fax: +49 (0)211 - 68 78 22 - 22

Telefonisch erreichen Sie uns Mo - Fr 9.30 - 13.30 Uhr
und 14.30 - 18.45 Uhr unter der folgenden Nummer:

Tel: +49 (0)211 - 68 78 22 - 0

Wir stehen Ihnen selbstverständlich nicht nur telefonisch sondern auch im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei zur Verfügung. Da wir jedoch bundesweit Mandate übernehmen, erfolgt der Austausch überwiegend nicht in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf, sondern unkompliziert per Telefon, Fax und E-Mail.

Weitere Informationen

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