Gegnerliste

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Als eine im gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei kennen wir Ihren Gegner wahrscheinlich schon. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Zu unserer regelmäßigen Tätigkeit gehört die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht. Insoweit ist uns bereits eine Vielzahl von abmahnenden Unternehmern bekannt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir zum Vorgehen Ihrer Gegenseite oft schon über Erfahrungswerte verfügen und dementsprechend gezielter beraten können. Im Einzelfall gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit, den Streit auf dem "kurzen Dienstweg" mit dem für den Abmahnenden tätigen Kollegen auszuräumen.

Wir haben nachfolgend eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen bereits Gegenstand unserer Beratungen waren. Selbstverständlich kann die Aufzählung keine Auskunft darüber geben, ob die uns vorgelegten Abmahnungen jeweils berechtigt waren oder nicht. Dies ist stets anhand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen. Lediglich wenn die Gegenseiten rechtsmissbräuchlich abgemahnt haben und Gerichte den Rechtsmissbrauch auch entschieden haben, ist dies mit einem Ausrufezeichen ( Falls Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sind, wehren Sie sich! Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind unzulässig, selbst wenn materiell berechtigte Verstöße abgemahnt werden. ) markiert.

Darüber hinaus finden Sie in der Auflistung auch sonstige Gegenseiten, die uns auffällig erscheinen, ohne dass diese eine Abmahnung ausgesprochen haben müssen (z. B. Internetseiten für sogenannte Abofallen, Telefonwerbung, Haustürgeschäfte etc.).

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